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Die Betriebshaftpflichtversicherung: Luxus oder Notwendigkeit?

Versicherungen haftet der Ruf an, teuer, unnötig und häufig auch schlecht zu sein. Tatsächlich schließt man viele Versicherungen ab, deren Leistungen man niemals benötigt. Gleichzeitig sind viele Policen in den deutschen Haushalten zu finden, die absolut unpassend und sogar überflüssig sind. Im schlimmsten Fall enthalten sie dagegen Leistungsausschlüsse, die dafür sorgen, dass der Versicherte im Fall des Falles für einen Schaden aus eigener Tasche aufzukommen hat. Spätestens dann bestätigt sich das Vorurteil, dass man sich das Geld der Absicherung hätte sparen können. Doch wie steht es eigentlich um die Betriebshaftpflicht für Unternehmen? Ist sie also auch ein übertriebener Luxus, den kaum ein Selbständiger benötigt? Oder ist sie eine wichtige Notwendigkeit, ohne die ein Betrieb kaum existieren kann?

 

Die gesetzliche Haftpflicht greift überall 

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist eine der wichtigsten und grundlegenden Quellen des deutschen Rechts. Nach dem BGB hat der Verursacher eines Schadens dem Geschädigten diesen Schaden zu ersetzen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Verursacher keine Schuld trägt am entstandenen Schaden. Die Schadenersatzpflicht gilt im privaten Bereich, deshalb gilt die private Haftpflicht als eine derjenigen Versicherungen, die man zwingend abschließen sollte, die man aber hoffentlich niemals benötigt. Den Selbständigen trifft bei der Ausübung seiner betrieblichen Aufgabe eine ähnliche Schadenersatzpflicht. Auch sie basiert auf den Vorschriften des BGB, doch eine Absicherung über die Privathaftpflicht greift hier natürlich nicht. Deshalb ist die Betriebshaftpflicht im gewerblichen Umfeld so wichtig wie die Privathaftpflicht im privaten Bereich. Die Betriebshaftpflicht kommt für Schäden auf, die der Selbständige oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der betrieblichen Arbeit ohne Frage nach dem Verschulden verursacht. Sie trägt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die der Versicherte sonst selbst aufkommen müsste.

Keine Versicherungspflicht für Betriebe 

So wichtig die Betriebshaftpflichtversicherung ist, so sehr muss klar sein, dass sie keine Pflichtversicherung ist. Als Selbständiger muss man sich also selbst um den Abschluss kümmern, sofern man die Notwendigkeit erkennt. Hier hilft ein Blick auf mögliche Schäden, die je nach Ursache durchaus eine erhebliche Größenordnung ausmachen können. So kann ein Autounfall mit Personenschaden sogar eine lebenslange Rentenzahlung nach sich ziehen, die letztlich eine sechsstellige Größenordnung annimmt. Sogar ein einfacher Sachschaden an einer teuren Vase oder an einem wertvollen Teppich kann rund 20.000 Euro oder 30.000 ausmachen. Wer solche Summe aus eigener Tasche zahlen muss, sieht sich schnell am Rande des finanziellen Ruins. Auch ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen gerät in eine wirtschaftliche Schieflage, wenn solche Forderungen zu begleichen sind. Wer sich vor dieser Gefahr schützen will, obwohl keine Versicherungspflicht besteht, entscheidet sich für eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Jeder Bedarf will genau analysiert werden 

Natürlich sollte jede Betriebshaftpflicht genau auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten sein. Kleine Betriebe benötigen in Abhängigkeit von ihrer Betriebsaufgabe nur eine niedrigere Versicherungssumme, um alle möglichen Schäden in vollem Umfang zu versichern. Größere Betriebe mit mehreren Mitarbeitern suchen einen breit aufgestellten Schutz, der vielfältigste Varianten abdeckt. Und schließlich sind besondere Leistungseinschlüsse zu beachten, die je nach Branche sehr unterschiedlich sind. Ein erfahrener Makler für Gewerbeversicherungen analysiert den Bedarf, damit aus der Betriebshaftpflicht eine effektive und kostengünstige Absicherung wird.

Autorenprofil:

Bastian Michel, ist 31 Jahre alt und verheiratet. Seit mehr als zehn Jahren berät er und seine Kollegen, Kunden in Versicherungsfragen. Kernkompetenz von Bastian ist der Schutz von Unternehmen vor Haftungsrisiken. Mehr Infos über Ihn und über die Betriebshaftpflichtversicherung finden Sie auf www.sigun.de