Für wen ist die Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Rechtsschutz schützt die Kunden nicht vor sämtlichen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Es besteht zum Beispiel in aller Regel kein – oder nur eingeschränkter – Schutz. Dieser erfolgt im Fall einer Scheidung, bei Streitigkeiten im Zusammenhang beim Hausbau, bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Baufinanzierung. Bei Streitigkeiten um Geldanlagen, beim Verkauf oder beim Kauf eines Baugrundstücks sowie bei spekulativen Kapitalanlagen kann die Versicherung sinnvoll sein, wenn die Klienten Schadenersatzansprüche gegen andere abwehren möchten.
In manchen Streitfällen vor Gericht ist ein Rechtsanwalt Pflicht, in weiteren Fällen ist ein solcher zwingend anzuraten, um dabei sein Recht durchzusetzen, die Strafe nicht erst zu bekommen oder um die zu erwartende Strafe wenigstens abzumildern.
Was vielen Menschen nicht bewusst ist, dass diese zum Beispiel bei Verkehrsdelikten mit möglichen bleibenden Schäden eventuell gegen die Versicherung des Schadenverursachers klagen müssen, wenn er die Forderungen ablehnt. Jene Prozesse können mehrere Jahre dauern und sind meistens sehr kostspielig.
Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutz?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in aller Regel verschiedene Kosten bis zu jener Höhe der vereinbarten Summe. Dies sind die gesetzmäßigen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten ausgewählten Anwalts, die Gerichtskosten, die Kosten für Mediationsverfahren, Zeugengelder sowie gerichtlich anfallende Sachverständigenhonorare und die Kosten des Gegners, wenn der Versicherte diese übernehmen muss.
Ein Rechtsschutz bezahlt alle Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte, die Entschädigungszahlungen für Zeugen, die Kosten der Sachverständigen sowie jene des Gerichtsvollziehers. Die Reisekosten zu einem Gericht im Ausland werden bezahlt. Ebenso werden die Kosten bis zu einer Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Daher sollten die Kunden bei Abschluss des Vertrages wenigstens 300.000 Euro vereinbaren.
Die Wartezeiten sind bei der Versicherung nicht einheitlich geregelt. So verlangen die meisten Versicherer eine Wartezeit von drei Monaten ab Beginn des Vertrages. Einige Versicherer bestehen auf der Wartezeit von sechs Monaten. Daher darf die Ursache für den Rechtsstreit erst nach dem Ablauf dieser Wartezeit eingetreten sein.
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