Pferdehaftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung für Pferdehalter ist die Pferdehaftpflichtversicherung. Entsteht durch ein Pferd Sachschaden, Vermögensschaden oder Personenschaden, tritt die Versicherung ein. Aus dem Paragraph 833 BGB (Haftung des Tierhalters) ergibt sich die Haftpflicht des Pferdehalters. Nach diesem Paragraphen ist jeder Tierhalter verpflichtet, bei einem vom Tier verursachten Schaden am Körper oder Gesundheit eines Menschen, sowie bei Sachschäden beim Geschädigten, Schadensersatz zu leisten.
Der Umfang der Versicherung
Schnell kann durch ein Pferd Schaden entstehen. Ist das Tier entlaufen, kann in beträchtlichem Umfang Schaden angerichtet werden, besonders in Bezug auf den Straßenverkehr. Viele Spezialversicherungen und große Versicherungsgesellschaften bieten die Pferdehaftpflichtversicherung an. Unter besonderen Bedingungen kann sie auch in eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung integriert sein. Bei dem versicherten Pferd sind grundsätzlich verursachte Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgedeckt. Für mehrere Pferde kann der Versicherungsschutz sogar in einem Paket abgeschlossen werden. Bei der Pferdehaftpflicht gilt der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten und im Inland. Die Mitversicherung von Fremdreitern (Personen, die das Pferd neben einem Halter nutzen) ist bei der Versicherung üblich. Die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen, Kosten für Prüfung, Mietsachschäden, Schlitten- oder Kutschenfahrten, Schäden bei Turnieren, Deckschäden und Flurschäden müssen zum Teil zusätzlich mitversichert werden, sind aber oft schon automatisch in dem Versicherungsschutz eingeschlossen.
Die Leistungen, Tarife und Beiträge bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Die Versicherung leistet Schadenersatz in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Den Pferdehaltern werden unterschiedliche Versicherungssummen angeboten. Bei Schadensereignissen sind hohe Kosten möglich und so wird auch eine hohe Versicherungssumme empfohlen. Die Tarife der Versicherungen werden von einigen Faktoren bestimmt. Natürlich spielt bei dem Versicherungsschutz immer der Umfang eine wichtige Rolle. Es gibt die Grundversicherung und natürlich auch Zusatzversicherungen, die sich entsprechend auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Zudem kann auch ein Tarif mit geringer Selbstbeteiligung gewählt werden.
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