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Provisionsabgabeverbot: Was steckt dahinter?


Soll das Provisionsabgabeverbot aus dem Jahre 1923 den Verbraucher immer noch schützen oder haben sich die Umstände grundlegend geändert? Dieses Gesetz gibt es nur in Deutschland und es wurde schon mehrfach versucht es aufzuheben. Wobei sich hier der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungs-Kaufleute und die BaFin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einig sind das es zu behalten ist zum Schutz des Konsumenten im Gegensatz zu Maklern, Vermittlern und dem Verbraucherschutz die das strikte Gebot abschaffen möchten oder zumindest einige Varianten zur Erleichterung der Auslegung haben möchten. Manche Juristen orten bereits legale Schlupflöcher. Dazu gibt es einen Artikel im Tagesspiegel vom 16. November 2018.

Die Gerichte haben sich damit befasst und im November 2016 kam das OLG Köln zu dem Schluss, dass das Provisionsabgabeverbot ein Verstoß gegen das Grundgesetz sei. Daraufhin hat sich die BaFin im VAG Versicherungsaufsichtsgesetz schlau gemacht und eine noch strengere Regelung, nämlich ein striktes Gebot verlangt. Dies hat zur Folge sowohl Kunden als auch Makler bewegen sich in einem Graubereich des Gesetzes.

Aber was sagt uns der gesunde Menschenverstand in Zeiten wo wir alle des Lesens mächtig sind und durch das Internet über eine enorme Auskunftsquelle verfügen. Der Beruf des Maklers ist es Versicherungen zu vergleichen und für seine Klienten das geeignetste Produkt zu wählen und zu empfehlen. Zusätzlich haben alle Branchen ein Berufsethos, der einen Rahmen bietet zum Schutz und zum Erfolg der Makler und der Vermittler. Und die Kunden haben den Verbraucherschutz.

Was besagt das Provisionsabgabeverbot?

Das Provisionsabgabeverbot besagt, dass ein Makler oder Vermittler weder teilweise noch vollständig einen Betrag von seiner Provision an den Kunden weitergeben darf. Dies soll den Wettbewerb nicht verzerren. Bzw. soll das Argument der Weitergabe der Provision keines Falls ausschlaggebend für den Abschluss einer Versicherung sein.

Die Ausnahmen bestätigen die Regel

Allerdings gibt es natürlich auch hier Ausnahmen wie immer und überall. Der Kunde darf jährlich nicht mehr als € 15 erhalten, wobei sich auch Experten nicht einig sind ob man bei mehrjährigen Verträgen eine Einmalzahlung gewähren kann oder nicht oder ob man diese erst im Nachhinein tätigen soll. Es gibt zwei weitere Methoden, um die Auslegung des Provisionsabgabenverbots zu umgehen. Das eine ist das Tippgeber-Modell, bei dem alle Kunden von den Maklern oder Vermittlern um weitere Kunden gebeten werden. Kommt es zu einem Abschluss erhält der Tipp-Geber eine vorher festgesetzte Provision. Dieses Modell wird gerne bei Kinderversicherungen angewandt.

Das andere Modell besagt, zum Vertrag muss schriftlich ein Anhang angefertigt werden, der für den Kunden entweder eine dauerhafte Erhöhung oder Erweiterung der Versicherungsleistung beinhaltet oder es handelt sich um eine Prämienreduzierung. Wobei eine Prämienreduzierung einem Rabatt gleich kommt.

Liegt hier wirklich eine Verzerrung des Wettbewerbs vor?

Ob ein Makler/Vermittler seine Leistung mittels Provisionen verdient oder eine Rechnung auf Honorarbasis ausstellt besagt rein gar nichts über die Qualität seiner fachlichen Beratung. Der Unterschied liegt nur darin, ob der Kunde bereit ist für das Gespräch mit dem Fachmann, der Fachfrau ein Honorar zu bezahlen oder ob er diese Leistung indirekt über den Versicherungsvertrag bezahlt und der Makler, bzw. Vermittler wird für seine Leistung von der Versicherungsanstalt bezahlt, bei der, der Vertrag abgeschlossen wird. Die Provision ist das weit undurchsichtigere Modell für den Endverbraucher.

Da jede Versicherungsanstalt ihr eigenes Modell für Provisionen für Vermittlungstätigkeiten von Versicherungsverträgen hat und diese von der Prämiensumme berechnet werden ist im freien Wettbewerb von Haus aus eine Verzerrung gegeben.

Bei den Gesamtpaketen von Versicherungen ist man in manchen Punkten überversichert, da es berechnet wird nach einer Wahrscheinlichkeit und diese tritt im Einzelfall selten zu, genauso wie wir nicht 1,4 Kinder haben können, sondern nur ein oder zwei Kinder.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)