Wenn ein Autounfall passiert!
Millionen von Autofahrer:innen sind täglich mit Ihren Fahrzeugen auf den Straßen in Deutschland unterwegs und deshalb kann es trotz der eigenen, höchsten Konzentration und Sorgfalt beim Lenken der Fahrzeuge zu Unfällen und Schäden kommen. In solchen Fällen ist es wichtig, den Vorfall durch unabhängige Fachleute ordnungsgemäß zu rekonstruieren und begutachten zu lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger?
Das Tätigkeitsfeld ist gleichwertig und diese unterschiedlichen Bezeichnungen beschreiben auch keine Qualifikation oder unterschiedliche Kompetenzen. Es geht ausschließlich um den Umstand, dass der Begriff Kfz Sachverständiger vorrangig von Gerichten oder Behörden benutzt wird, während im allgemeinen Gebrauch die Bezeichnung Kfz Gutachter geläufiger ist.
Warum sollten Sie einen eigenen Gutachter beauftragen?
Im Schadensfall wird durch die gegnerische Versicherung ein Sachverständiger vorgeschlagen und bereits zu diesem Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die jeweilige gegnerische Versicherung keinesfalls daran interessiert ist, eine Bewertung zu Ihren Gunsten durchzuführen. Vorrangig wenn Sie selbst nicht der Verursacher des Unfalls sind, haben Sie das Recht der freien Wahl eines geeigneten Sachverständigen und das sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse auch machen.
Warum ist ein Gutachten wichtig?
Das Gutachten enthält die Darstellung des Unfallhergangs und eine Bewertung aller zu berücksichtigenden Umstände.
Was ist die Aufgabe des Sachverständigen?
Die jeweilige Erfahrung und vorhandene Sachkunde des Sachverständigen hilft bei der Erstellung des nötigen Gutachtens, welches einen Preis ermittelt, um alle verursachten Schäden und vorrangig den Wert Ihres Fahrzeuges durch die gegnerische Versicherung abzudecken. Sie haben mit der Auswahl des eigenen Sachverständigen unabhängig des Ortes, beispielsweise ein Kfz Gutachter Düsseldorf, somit stets eine professionelle Begleitung an Ihrer Seite.
Wer trägt die Kosten des erstellten Gutachtens?
Im Schadensfall gilt für den nicht Verursacher des Unfalls, wie bereits oben angeführt, die freie Auswahl des Sachverständigen. Die dadurch entstehenden Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden von der Versicherung des Verursachers übernommen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)