Wer zahlt bei Unwetterschäden am Haus
Ein Unwetter trifft viele Menschen plötzlich und unerwartet. Bei einem Gewitter zum Beispiel besteht immer die Gefahr eines Blitzschlages. Auch ein Hagelschauer kann an einem Gebäude einen sehr kostenintensiven Schaden verursachen. Naturgewalten liegen nicht in der Macht der Menschen. Dafür gibt es leider keinen sicheren Schutz. Aber um das eigene Haus gegen diese Naturgewalten abzusichern, werden von sehr vielen Versicherungsunternehmen passende Gebäudeversicherungen angeboten. Um das Eigenheim vor diesen Naturgewalten zu schützen, ist es angeraten, bei dem Abschluss einer neuen Versicherung darauf zu achten, dass das Haus gegen verschiedene Eventualitäten abgesichert ist. Diese verschiedenen Gefahren müssen in dann in den neuen Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Sollte dies bei einem späteren Schaden nicht in diesem Vertrag stehen, wird die Versicherung nicht für diese durch Naturgewalten entstandenen Schäden aufkommen.
Verschiedene Unwetterschäden
So muss zum Beispiel für einen Schaden am Eigenheim wegen Hochwasser, dies in dem Versicherungsvertrag aufgenommen worden sein. Hier sollte aber darauf geachtet werden, dass die Gefahr eines Hochwassers in dem Wohngebiet, besonders hoch ist. Wenn dies der Fall ist, kann dieser Umstand sorgenfrei in den Vertrag aufgenommen werden. Die Gefahr eines Blitzeinschlages besteht immer. Auch dieser Punkt sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden. Ebenso ist es bei Hagel. Die Folgen eines Schneesturmes sind auch nicht zu verachten. Auch hier kann eine enorme Schneemasse zur Gefahr für Leib und Leben oder das Haus werden. Auch Schnee sollte beim Abschluss einer Versicherung bedacht werden.